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EuGH, 16.01.2014 - C-300/12 - (Urteil)

EuGH, 16.01.2014 - C-300/12 - (Urteil)

ECLI

ECLI:EU:C:2014:8

Fundstellen

Gesetz

Art. 11 Teil A Abs. 1 lit. a RiLi 77/388/EWG; Art. 11 Teil A Abs. 3 RiLi 77/388/EWG; Art. 11 Teil C Abs. 1 Unterabs. 1 RiLi 77/388/EWG; Art. 26 Abs. 1 Satz 2 RiLi 77/388/EWG; Art. 26 Abs. 3 RiLi 77/388/EWG; Art. 267 AEUV

Stichworte

- Ibero Tours -; Reisebüro; Vermittlung; Entgeltminderung aus eigenem Antrieb; Rabatt an Reisende; Nichtanwendung der Grundsätze; - Elida Gibbs -; Bestimmung der Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer; Minderung der Besteuerungsgrundlage

Anmerkung



Vorinstanz BFH, 26.04.2012 - V R 18/11; nachfolgend BFH, 27.02.2014 - V R 18/11 -;


vgl. hierzu die Anm. von Nieskoven, GStB 14, 152 sowie EuGH, 19.06.2003 - C-149/01 -; Prätzler, jurisPR-SteuerR 11/2014 Anm. 6; zur Wettbewerbsneutralität und Systemkonsistenz der Umsatzsteuer vor dem Hintergrund der Elida-Gibbs-Grundsätze vgl. Hörtnagl-Seidner, UVR 15, 280;

Praxishinweis:


Die Entscheidung stellt klar, dass das Reisebüro eine Vermittlungsleistung erbringt und hierfür das vereinbarte Entgelt erhält. Gewährt das Reisebüro auf eigene Rechnung Rabatte, so lässt diese umsatzfördernde Maßnahme das Verhältnis zwischen Reisebüro und Reiseveranstalter unberührt und mindert damit auch nicht das im Rahmen dieses Verhältnisses gewährte Entgelt. Der U kann deshalb von seinen steuerpflichtigen Umsätzen Zahlungen an Dritte nicht abziehen, die ihm entstanden sind, um diese Umsätze zu generieren.