für die Datenbank „EVERS.OK“ (Lizenznutzungsvertrag)
Stand: 22.04.2020
Sitz der Forum für Recht und Vertrieb GmbH: Schwachhauser Heerstraße 25, 28211 Bremen
Schwachhauser Heerstraße 25, 28211 Bremen
Geschäftsführer: Reinhold Friele
Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB Nr. 2734
Ust.-Ident.-Nr.: 60 112 09473
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Nutzungsbestimmungen (im Folgenden: „ANB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Forum für Recht und Vertrieb GmbH (im Folgenden: „Lizenzgeberin“) und dem Lizenznehmer (im Folgenden: „Lizenznehmer“1 ), sofern die Geschäftsbeziehung die Nutzung des Online-Kommentars (Datenbank) „EVERS.OK“ betrifft.
1.2 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden nicht zum Gegenstand dieses Vertrages, es sei denn, die Lizenzgeberin stimmt von dem Lizenznehmer verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu.
1.3 Die Lizenzgeberin ist Inhaberin aller Rechte an dem Produkt „EVERS.OK“, einschließlich insbesondere:
- Aufbau der erfassten Entscheidungen/Dokumente;
- Verweis auf Quellen außerhalb des EVERS.OK;
- nicht-amtliche Leitsätze;
- Anmerkungen und Kommentierungen;
- Übersetzungsrechte an Inhalten des EVERS.OK;
- Vertrieb, Verkauf, Vermarktung, Bewerbung sowie sonstige Verwertung des EVERS.OK auch außerhalb des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland.
1.4 Der Lizenznehmer erkennt an, dass es sich bei den Inhalten des EVERS.OK um Datenbankwerke und Datenbanken der Lizenzgeberin i.S.d. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) handelt. Computerprogramme, die für die Nutzung des EVERS.OK erforderlich sind, unterfallen gemäß Vereinbarung dem Schutz gemäß §§ 69 ff. UrhG; Handbücher, Benutzerleitfäden und sonstige Dokumentationen sowie Programmbeschreibungen, Ausdrucke aus des EVERS.OK sowie gespeicherte Inhalte der Datenbank auf Speichermedien Dritter unterfallen ebenfalls vereinbarungsgemäß dem Schutz gemäß § 2 UrhG.
1.5 Die Lizenzgeberin ist berechtigt, den Inhalt des EVERS.OK zu erweitern und zu verändern, soweit dadurch der Vertragszweck für den Lizenznehmer nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Anmerkungen und Kommentierungen kann die Lizenzgeberin jederzeit ändern und anpassen.
1.6 Die Bestimmungen § 312i Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3, S. 2 BGB finden zwischen den Parteien keine Anwendung und werden gemäß § 312i Abs. 2 BGB ausgeschlossen.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Nutzung des von der Lizenzgeberin angebotenen Onlinedienstes EVERS.OK durch den Lizenznehmer. Die Nutzung ist gemäß den Bestimmungen dieser ANB kostenpflichtig, wenn nicht ein befristeter Testzugang vereinbart wird.
3. VERTRAGSSCHLUSS
3.1 Bei Interesse an der Nutzung der Datenbank wendet sich der Lizenznehmer an: Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, Klosestraße 20-24, 76137 Karlsruhe (im Folgenden: „Verlag“) Der Verlag nimmt über ein Registrierungsformular folgende Daten des Lizenznehmers auf:
- Vorname und Nachname
- Vollständige Anschrift
- Emailadresse
- Kategorie des Lizenznehmers (Gericht; Rechtsanwalt; Verband; Unternehmer; Vermittler, Journal
Durch Nennung seiner Daten schließt der Lizenznehmer noch keinen Vertrag und geht auch keinerlei Verpflichtungen ein. Er berechtigt jedoch den Verlag dazu, die aufgenommenen Daten zu speichern und an die Lizenzgeberin zu übermitteln. Mit Aufnahme seiner Daten durch den Verlag kann der Lizenznehmer mitteilen, ob er vor einer kostenpflichtigen Nutzung einen kostenfreien Testzugang zu der Datenbank EVERS.OK nutzen möchte.
3.2 Die von dem Verlag aufgenommenen Daten übermittelt dieser an die Lizenzgeberin. Die Lizenzgeberin teilt dem Lizenznehmer per E-Mail Benutzername und Kennwort mit und übermittelt ihm gleichzeitig diese ANB sowie das „Merkblatt zum Datenschutz“ in zur Wiedergabe speicherbarer Form. Sie teilt dem Lizenznehmer ferner mit, ob es sich bei dem Zugang um einen kostenfreien, befristeten Testzugang handelt.
3.3 Unter Verwendung der übersandten Zugangsdaten kann sich der Lizenznehmer auf der Internetseite der Datenbank einloggen: https://EVERS.OK.de
3.4 Bei dem ersten Einloggen muss der Lizenznehmer diesen ANB sowie dem „Merkblatt zum Datenschutz“ mit seiner Einwilligungserklärung zustimmen, wenn er das Produkt EVERS.OK nutzen will. Im Folgenden klickt der Lizenznehmer den Button: „zahlungspflichtig bestellen“ an. Damit kommt dieser Lizenznutzungsvertrag mit den Bestimmungen dieser ANB und dem Inhalt des „Merkblatt zum Datenschutz“ zustande.
4. TESTZUGANG
Hat die Lizenzgeberin dem Lizenznehmer einen kostenlosen Testzugang gewährt, steht dem Lizenznehmer das Nutzungsrecht an der Datenbank EVERS.OK für die Dauer der Testphase vergütungsfrei zu. Die Vereinbarung über den kostenlosen Testzugang kommt zu denselben Bedingungen zustande wie der kostenpflichtige Vertrag gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung.2 Zu beantragen ist der kostenfreie Testzugang abweichend über: EVERS Rechtsanwälte für Vertriebsrecht, Schwachhauser Heerstraße 25, 28211 Bremen,
Email: OK-Vertriebsrecht@evers-vertriebsrecht.de. Die Dauer der Testphase beträgt sieben Tage, beginnend ab der Freischaltung des Zugangs. Der kostenfreie Testzugang kann jedem Lizenznehmer nur einmal gewährt werden. Nach Ablauf der Testphase wird der Zugang für den Lizenznehmer automatisch gesperrt. Im Einzelfall kann eine gesonderte Vereinbarung über die Dauer der Testphase getroffen werden.
5. NUTZUNG DER DATENBANK EVERS.OK
5.1 Die Lizenzgeberin räumt dem Lizenznehmer das einfache, nicht ausschließliche, persönliche, nicht weiter lizenzierbare und auch sonst nicht übertrANBare Recht ein, die Datenbank auf Basis der nachstehenden Bestimmungen durch eine von ihm der Lizenzgeberin namhaft gemachte natürliche Person zu benutzen. Dieses Nutzungsrecht tritt mit Bestätigung dieser Lizenzbedingungen sowie der Bezahlung der Lizenzgebühr in Kraft.
5.2 Der Lizenznehmer kann die Datenbank EVERS.OK mit all ihren von der Lizenzgeberin angebotenen Funktionen nutzen. Grundlage für die Nutzung ist insbesondere der Benutzerleitfaden zu der Datenbank.
5.3 Die Nutzung der Datenbank EVERS.OK darf der Lizenznehmer auf verschiedenen Geräten ausüben, zu derselben Zeit jedoch immer nur auf einem einzigen Gerät.
5.4 Der Lizenznehmer ist berechtigt,
- Abfrageergebnisse zu speichern, zu zitieren, auf sie Bezug zu nehmen, sie Schriftsätzen als Anlage beizufügen und auszudrucken;
- entgeltliche und unentgeltliche Recherchen im Auftrag Dritter durchzuführen, soweit es sich um typische Einzelfallrecherchen handelt, und die Rechercheergebnisse dem Auftraggeber ausschließlich zur persönlichen Verwendung übergeben werden.
5.5 Die Nutzung der Datenbank EVERS.OK darf im Übrigen ausschließlich durch den Lizenznehmer zu eigenen Zwecken erfolgen. Eine Weitergabe der Benutzerdaten, von Inhalten des EVERS.OK an Dritte mit dem Zweck, dass diese von den Dritten selbst weiterverwendet oder weiterverarbeitet werden können, ist dem Lizenznehmer nicht gestattet. Auch erfolgt die Übertragung des Nutzungsrechts nur für die einzelne der Lizenzgeberin namhaft gemachte natürliche Person. Eine Nutzungsberechtigung darf nicht von mehreren Personen geteilt werden.
5.6 Es besteht kein Anspruch des Lizenznehmers auf bestimmte Abfragen oder bestimmte Auswertungsmöglichkeiten.
5.7 Die Vervielfältigung von Rechercheergebnissen und die Weitergabe vervielfältigter Rechercheergebnisse an Dritte ist dem Lizenznehmer nicht gestattet. Der Lizenznehmer ist auch nicht befugt, die Datenbank EVERS.OK zu bearbeiten, insbesondere nicht, andere Inhalte oder Dokumente hinzuzufügen oder Inhalte oder Dokumente des EVERS.OK sonst zu verändern.
6. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, PREIS-
erhöhungen und Sonderkündigungsrecht
6.1 Für die Nutzung der Datenbank EVERS.OK durch eine natürliche Person wird eine kalendermonatliche Gebühr in Höhe von € 39,90 einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben (im Folgenden auch: „Lizenzgebühr“). Bei Vertragsschluss während eines laufenden Kalendermonats fällt die Gebühr anteilig an. Gegen Zahlung dieser Monats-Gebühr gewährt die Lizenzgeberin dem Lizenznehmer Zugang zu der Datenbank EVERS.OK und stellt diesem die Nutzungsmöglichkeiten der Datenbank zur Verfügung.
6.2 Bei Vereinbarung eines Jahresabonnements gemäß unten Ziff. 10.2 wird abweichend von soeben 6.1 eine jährliche Gebühr von
€ 360,00 einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben. Die Gebühr entgilt in diesem Fall einen Zeitraum von 12 Monaten ab der Anmeldung der vom Lizenznehmer benannten natürlichen Person.
6.3 Die Gebühren werden mittels Lastschriftverfahren oder Rechnung erhoben.
6.4 Rechnungsstellung und Forderungseinzug erfolgen über: Verlag Versicherungswirtschaft GmbH,
Klosestraße 20, 76137 Karlsruhe.
6.5 Die Lizenzgeberin ist zu Gebührenerhöhungen berechtigt, wenn und soweit:
- die Erhöhung seit der letzten Gebührenerhöhung 5% oder in drei aufeinander folgenden Jahren seit der letzten Gebührenerhöhung insgesamt 15% nicht übersteigt;
- und die Gebührenerhöhung aufgrund von Kostensteigerungen bei der Lizenzgeberin gerechtfertigt ist.
Preiserhöhungen, die die o.g. Bedingungen einhalten, werden mit dem nächsten Fälligkeitstermin der Lizenzgebühr fällig. Dem Lizenznehmer wird im Falle der Gebührenerhöhung ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Das Sonderkündigungsrecht ist binnen drei Wochen nach Ankündigung der Gebührenerhöhung auszuüben. Die Sonderkündigung wird zum Fälligkeitstermin der erhöhten Lizenzgebühr wirksam.
7. ZUGANGSBEDINGUNGEN UND SONDERKÜNDIGUNGSRECHT
7.1 Die Lizenzgeberin stellt dem Lizenznehmer eine Online-Zugangsmöglichkeit mittels Benutzername und Passwort zu der Datenbank EVERS.OK zur Verfügung.
7.2 Den Internet-Anschluss zur Nutzung der Datenbank sowie die hierfür erforderliche Hard- und Software richtet der Lizenznehmer selbst ein. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu der Datenbank gegeben sind. Dies betrifft auch die Beachtung der durch die Lizenzgeberin erteilten technischen Vorgaben für die Nutzung der Datenbank (z.B. Akzeptanz der von dem Server der Lizenzgeberin übermittelten Cookies durch die Einrichtungen und Betriebssysteme des Lizenznehmers).
7.3 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die zur Sicherung erforderlichen Maßnahmen, insbesondere zur Abwehr von Schadsoftware, durch Modifikation der Einstellungen an einem Router, Nutzung der Browsereinstellungen u.s.w., zu ergreifen.
7.4 Im Falle der Weiterentwicklung oder Änderung der technischen Komponenten der Datenbank obliegt es dem Lizenznehmer, die notwendigen Anpassungen bei der von ihm eingesetzten Hard- und Software vorzunehmen. Für Jahresabonnements gemäß unten Ziff. 10.2 gilt weiter: Führt die Änderung der Hard- und Software dazu, dass der Lizenznehmer die Datenbank nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzen kann, steht dem Lizenznehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht ist binnen drei Wochen nach Änderung der Hard- und Software vorzunehmen. Die Sonderkündigung wird mit Zugang wirksam. Führt die Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts zu einer unterjährigen Beendigung des Lizenznutzungsvertrages, wird der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Gebühr für die Monate anteilig erstatten, die der Lizenznutzungsvertrag vor dem nächsten Termin der Fälligkeit der Lizenzgebühr endet.
8. SCHUTZ- UND INFORMATIONSPFLICHTEN
8.1 Der Lizenznehmer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich und hat deren Missbrauch zu verhindern. Er stellt der Lizenzgeberin gegenüber sicher, dass die Zugangsdaten geheim gehalten werden und deren Missbrauch verhindert wird. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte, die nicht Nutzungsberechtigte sind, gilt als Missbrauch.
8.2 Unmittelbar nach Erhalt des Passwortes von der Lizenzgeberin wird der Lizenznehmer dieses ändern und dabei ein selbst gewähltes Passwort verwenden. Das Passwort soll aus einer Kombination von Zahlen und Zeichen bestehen. Es soll acht Stellen nicht unterschreiten.
8.3 Können auch Dritte auf den Rechner des Lizenznehmers zugreifen, deaktiviert der Lizenznehmer in seinem Browser die Funktion des „Auto-Login“.
8.4 Erhält der Lizenznehmer Kenntnis von einem Missbrauch seiner Zugangsdaten, wird er die Lizenzgeberin hierüber unverzüglich informieren.
8.5 Im Falle eines Missbrauchs der Zugangsdaten des Lizenznehmers ist die Lizenzgeberin berechtigt, den Zugang des Lizenznehmers zum EVERS.OK zu sperren, bis der Sachverhalt aufgeklärt und der Missbrauch oder die Möglichkeit hierzu durch Dritte vermieden ist. Liegt ein Missbrauch der Zugangsdaten des Lizenznehmers vor und trifft diesen ein Verschulden an dem Missbrauch, ist der Lizenznehmer verpflichtet, der Lizenzgeberin den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen, wenn der Lizenznehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
9. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
9.1 Die Lizenzgeberin pflegt und betreibt die Datenbank EVERS.OK mit der gebotenen Sorgfalt.
9.2 Aussagen und Angaben der Lizenzgeberin oder des Verlags über die Datenbank in Werbematerialien oder Internetseiten sind nur eine Beschreibung der Beschaffenheit und stellen weder eine Garantie noch die Zusicherung einer Eigenschaft dar.
9.3 Die Inhalte des EVERS.OK dienen nicht der rechtlichen Beratung des Anwenders im Einzelfall. Hierfür bedarf es der Beauftragung eines/einer zugelassenen Rechtsanwalts/Rechtsanwaltskanzlei unter Schilderung des dem Einzelfall zugrundeliegenden Sachverhalts.
9.4 Die Lizenzgeberin ist bemüht, die Inhalte, Informationen und Angaben des EVERS.OK so aktuell und vollständig wie möglich darzustellen und zu erhalten. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der mit dem EVERS.OK bereitgestellten Inhalte und Informationen übernimmt die Lizenzgeberin nicht.
9.5 Die Möglichkeit zur Nutzung des EVERS.OK steht dem Lizenznehmer durchgängig zur Verfügung. Vertraglich fest vereinbart ist eine Verfügbarkeit von 95% im Jahresdurchschnitt, wobei die Lizenzgeberin bemüht ist, eine höhere Verfügbarkeit zu gewährleisten.
9.6 Eine Verfügbarkeit ist nicht geschuldet, wenn und so lange:
- der Lizenznehmer die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen nicht geschaffen hat;
- die fehlende Verfügbarkeit auf Fehlern des Netzes zur Datenübertragung beruht;
- eine Verfügbarkeit aufgrund von Umständen nicht besteht, die im Verantwortungsbereich des Unternehmens zur Datenübertragung liegen;
- aufgrund routinemäßiger oder notwendiger Wartungs- oder Aktualisierungsmaßnahmen eine Verfügbarkeit nicht eingeräumt werden kann.
9.7 Die Verantwortlichkeit der Lizenzgeberin erstreckt sich nur bis zu dem Übergabepunkt des von ihr betriebenen Systems zum Internet. Sie erstreckt sich nicht auf das System des Lizenznehmers und die Datenübertragungsleistungen jenseits des Übergabepunktes.
9.8 Für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern oder sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich der Lizenzgeberin unterliegen, übernimmt die Lizenzgeberin keine Haftung. Ebenso wenig trifft die Lizenzgeberin eine Haftung, wenn die Datenbank nicht gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, der Benutzerhandbücher oder Benutzerleitfäden genutzt wird.
9.9 Treten Mängel auf, sind diese unverzüglich der Lizenzgeberin anzuzeigen. Die Gewährleistung für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt.
9.10 Etwaige Verknüpfungen („Links“) vom EVERS.OK aus auf von anderen Betreibern erstellte oder betriebene Webseiten wurden bei der Erstellung des EVERS.OK sorgfältig geprüft. Auf nachträgliche Änderungen, Anpassungen oder Neufassungen dieser fremden, verlinkten Seiten hat die Lizenzgeberin keinen Einfluss, weshalb für deren Inhalt einzig der jeweilige Betreiber der verlinkten Webseite erforderlich ist. Sofern von der Webseite des EVERS.OK aus auf andere Webseiten verwiesen wird und eine entsprechende Verlinkung vorhanden ist, übernimmt die Lizenzgeberin keine Gewähr oder Verantwortung für den Inhalt, die Fehlerfreiheit oder die Rechtmäßigkeit der verlinkten Webseiten und deren Inhalte. Auch geben verlinkte Webseiten nicht die Auffassung der Lizenzgeberin wieder.
9.11 Für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Lizenzgeberin, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen haftet die Lizenzgeberin nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Lizenzgeberin nur auf Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und nur, soweit eine Pflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte (Kardinalpflicht), durch die Lizenzgeberin, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt worden ist. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung der Lizenzgeberin gemäß § 536a Abs. 1 HS. 1 BGB.
9.12 Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Lizenzgeberin sind nicht abtretbar. Der Lizenznehmer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die geltend gemachten Ansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Lizenzgeberin anerkannt worden oder unstrittig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Lizenznehmer nur befugt, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht, aus dem sich die Zahlungspflicht des Lizenznehmers ergibt.
10. VERTRAGSDAUER
10.1 Diese Lizenznutzungsvereinbarung gilt unbefristet. Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Monatsende gekündigt werden. Ein etwaiger Testzugang gemäß Ziffer 4 bleibt hiervon unberührt.
10.2 Mit entsprechender Vereinbarung kann diese Lizenznutzungsvereinbarung für die Dauer eines Jahres abgeschlossen werden (Jahresabonnement). Sie verlängert sich in diesem Fall jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt wird. Ein etwaiger Testzugang gemäß Ziffer 4 bleibt hiervon unberührt.
10.3 Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für die Lizenzgeberin insbesondere dann vor, wenn der Lizenznehmer:
- die Gebühr für die Nutzung nicht spätestens vier Wochen nach Fälligkeit nicht zahlt;
- die EVERS.OK nachweislich missbräuchlich nutzt und die missbräuchliche Nutzung des EVERS.OK trotz Abmahnung nicht einstellt;
- der Lizenznehmer die Urheberrechte der Lizenzgeberein an dem EVERS.OK schuldhaft verletzt.
10.4 Das Recht jeder Vertragspartei, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt von dem Recht zur Kündigung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grunde unberührt.
11. DATENSCHUTZ UND DATENVERARBEITUNG
11.1 Im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und der Ausführung dieser Vereinbarung speichern der Verlag und die Lizenzgeberin nur die hierfür erforderlichen Daten. Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten des Lizenznehmers und der Nutzungsberechtigten zur Erfüllung der durch den Gesetzgeber bestimmten Aufbewahrungspflichten dauerhaft gespeichert.
11.2 Nach Vertragsbeendigung sperrt die Lizenzgeberin zunächst die personenbezogenen Daten des Lizenznehmers. Eine Löschung erfolgt mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und -fristen.
11.3 Ergänzende Hinweise enthält das Merkblatt der Lizenzgeberin „Merkblatt zum Datenschutz“. Dieses ist auf der Webseite der Lizenzgeberin über den Button „Merkblatt zum Datenschutz“ in Druckfassung abrufbar.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und Bestimmungen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, finden keine Anwendung.
12.2 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform i.S.d. § 126b BGB, ebenso die Aufhebung des Erfordernisses der Textform. Die Textform im Sinne dieser ANB wird auch durch E-Mail und Fax gewahrt.
12.3 Erfüllungsort ist Bremen. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen der Lizenzgeberin und dem Lizenznehmer bestehenden Vertragsverhältnis ist Bremen, sofern der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.4 Sollte eine Bestimmung dieser ANB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt
1 Aus Vereinfachungsgründen verwendet der Vertrag die männliche Form „Lizenznehmer“, gemeint sind jedoch der männliche Lizenznehmer ebenso wie die weibliche Lizenznehmerin
2 Verweise auf Ziffern beziehen sich immer auf Ziffern dieser ANB, wenn nichts anderes angegeben